Die Modernisierung des Schuldrechts...

... war eines der ehrgeizigsten rechtspolitischen Projekte der Bundesregierung in der abgelaufenen 14. Legislaturperiode.

Mit dem am 1.09.2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreformgesetz wurde das Mietrecht grundlegend reformiert.

Das am 1.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts brachte dann die "Schuldrechtsreform": Nach über 100 Jahren wurde das Schuldrecht erstmals grundlegend reformiert.

Art. 25 des am 1.08.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten enthielt die durch ein Urteil des EuGH veranlasste erste "Schuldrechtsreformreparaturnovelle".

 

Am 1.08.2002 trat auch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften in Kraft mit dem das Schadensersatzrecht reformiert wurde.