Forderungssicherungsgesetz

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Bereits mit dem am 1.5.2000 in Kraft getretenen "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" (BGBl. I, S. 330 ff.) wollte der Gesetzgeber der mit einer abnehmenden Zahlungsmoral verbundenen zunehmenden Gefährdung kleiner und mittlerer Unternehmen entgegentreten. Dieses Anliegen findet sich auch in den Erwägungsgründen 5 und 7 der Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wieder. Mit der Schuldrechtsform wurde auch diese Richtlinie umgesetzt, was insbesondere zu deutlich höheren Verzugszinsen führte.

Mit dem geplanten "Forderungssicherungsgesetz" verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Hebung der Zahlungsmoral weiter. Kernstück der geplanten Änderungen ist eine vorläufige Zahlungsanordnung, die es den Gerichten ermöglichen soll, frühzeitig einen vollstreckungsfähigen Titel zu schaffen. Vgl dazu die Website des BMJ.

Der letzte Stand zum geplanten Forderungssicherungsgesetz (Gesetzentwurf des Bundesrats mit Stellungnahme des Bundesregierung) findet sich in der BT-Drucks. 15/3594 v. 14.7.2004. Vgl. die pdf-Datei. Das Gesetz wurde am 22.10.2004 im Bundestag beraten und in die Ausschüsse verwiesen, vgl. dazu das Sitzungsprotokoll.

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