Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

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Die "allgemeine" europäische Richtlinie zum Fernabsatz (97/7/EG) klammerte den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen aus. Die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (2002/65/EG) schloß diese Lücke. Sie hätte bis zum 9.10.2004 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, mehr auf der Website der EU.

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Auch das deutsche Verbraucherschutzrecht klammerte den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen zunächst aus. Am 28.1.2004 beschloss das Bundeskabinett dann einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, mehr hierzu auf der Website des BMJ.
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Am 1.7.2004 nahm der Bundestag das "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen" in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 15/3483) in zweiter und dritter Beratung an. Die Verabschiedung des Gesetzes hatte sich verzögert, weil noch eine Möglichkeit in das Gesetz aufgenommen werden sollte, dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung von bestellten Waren aufzuerlegen. Vgl dazu nun § 357 Abs. 2 BGB n.F.

 

Am 7.12.2004 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2004, S. 3102 ff.) verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. Vgl dazu die Pressemitteilung des BMJ. Zum neuen Recht des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen findet sich hier eine Synopse von altem und neuen Recht als word-