| Europarechtlicher Hintergrund |
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| Das Neueste | |||||
Das deutsche Schuldrecht wird zunehmend von Europarecht "überwölbt". Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Bemühungen, in nicht allzuferner Zukunft ein einheitliches europäisches Vertragsrecht zu schaffen, und den bereits jetzt die deutsche Gesetzgebung bindenden Richtlinien. |
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| Das neue Recht | |||||
| Veranstaltungen | |||||
| Europäisches Vertragsrecht | |||||
| Gesetzgebung | |||||
Am
28.4.2004 hat die EU-Kommission bei einer gemeinsamen Konferenz mit dem
EU-Parlament einen Zeitplan für die Schaffung der ersten Stufe eines
europäischen Vertragsrechts vorgestellt, mehr |
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| Links | |||||
| Neue EU-Richtlinien | |||||
| Über uns | |||||
Derzeit wird die Richtlinie über den Verbraucherkredit überarbeitet, mehr |
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Geplante
Reformen |
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| Antidiskriminierungsgesetzgebung | |||||
Die Bundesregierung beabsichtigt, in diesem Jahr europäische Antidiskriminierungs-richtlinien in einem einheitlichen Antidiskriminierungsgesetz (ADG) umzusetzen, mehr |
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| Forderungssicherungsgesetz | |||||
Die
Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen eines Forderungssicherungsgesetzes
(auch) Änderungen im Werkvertragsrecht vorzunehmen, mehr
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Bereits
durchgeführte Reformen |
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| Anpassung von Verjährungsvorschriften | |||||
Das Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts ist am 15.12.2004 in Kraft getreten, mehr |
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| Fernabsatz von Finanzdienstleistungen | |||||
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen ist am 8.12.2004 in Kraft getreten, mehr |
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| Änderung der §§ 444, 639 BGB | |||||
Mit
dem "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge
bei Finanzdienstleistungen" wurde auch in den §§ 444 und
639 BGB das Wort "wenn", durch das Wort "soweit" ersetzt,
mehr
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| Betrug mit Schrottimmobilien und das "OLG-Vertretungsänderungsgesetz" | |||||
Ein
Urteil des EuGH zur Widerruflichkeit von in Haustürsituationen abgeschlossenen
Realkreditverträgen zwang die Bundesregierung, das mit der Schuldrechtsreform
in das BGB überführte Verbraucherschutzrecht bereits zum 1.8.2002
wieder zu ändern. Möglicherweise wird ein Anfang 2005 zu erwartendes
weiteres Urteil des EuGH den Gesetzgeber zu einer erneuten Änderung
des Verbraucherschutzrechts zwingen, mehr
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| Reform des Schadensersatzrechts | |||||
| Am 1.8.2002 trat die Reform des Schadensersatzrechts in Kraft, mehr | |||||
| Schuldrechtsreform | |||||
Am 1.1.2002 trat die Schuldrechtsreform in Kraft. In der Folge wurden auch die Verdingungs-, bzw. Vergabe- und Vertragsordnungen VOF, VOL und VOB geändert, mehr |
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| Mietrechtsreform | |||||
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| Am 1.9.2001 trat die Mietrechtsreform in Kraft, mehr | |||||