Antidiskriminierungsgesetzgebung |
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Hintergrund
der derzeitigen Bemühungen der Bundesregierung, ein Antidiskriminierungsgesetz
zu schaffen, ist
die Pflicht zur Umsetzung europäischer Richtlinien: Die Richtlinie
2000/43/EG
des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft hätte bis
zum 19.7.2003 umgesetzt werden müssen. Die Richtlinie 2000/78/EG
des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens
für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung
und Beruf hätte bis zum 2.12.2003 umgesetzt werden müssen. |
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Am 15.12.2004 haben die Regierungskoalitionen einen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt, vgl. dazu die Website des BMJ. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am 10.01.2005 über den Entwurf beraten. Mit der Einbringung des Entwurfs in das Gesetzgebungsverfahren ist daher in Kürze zu rechnen. |
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