Antidiskriminierungsgesetzgebung

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Hintergrund der derzeitigen Bemühungen der Bundesregierung, ein Antidiskriminierungsgesetz zu schaffen, ist die Pflicht zur Umsetzung europäischer Richtlinien: Die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft hätte bis zum 19.7.2003 umgesetzt werden müssen. Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hätte bis zum 2.12.2003 umgesetzt werden müssen.
Die Bundesregierung stellte Ende 2001 einen Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht vor, der von der Wissenschaft überwiegend abgelehnt wurde. Seine Umsetzung fiel dem Wahlkampf zum Opfer.
Eine
Zusmmenfasung zum sich aus den Richtlinien ergebenden Umsetzungsbedarf und den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung für ein neues Anti-Diskriminierungsrecht findet sich hier als word- oder pdf-Datei. (Oliver Hahn - 14 S.)

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Am 15.12.2004 haben die Regierungskoalitionen einen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt, vgl. dazu die Website des BMJ. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am 10.01.2005 über den Entwurf beraten. Mit der Einbringung des Entwurfs in das Gesetzgebungsverfahren ist daher in Kürze zu rechnen.

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